Die Europäische Union stellt den Mitgliedsstaaten Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, um Unternehmen bei der Bewältigung bestimmter Vorgaben finanziell zu unterstützen.
Es handelt sich hierbei um vereinnahmte Steuergelder, so dass die EU dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das hier in Deutschland für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist, sehr präzise Vorgaben auferlegt, um Missbrauch so gut wie möglich vorzubeugen.
Als Nebenwirkung dieser Sorgfalt ist das gesamte Procedere jedoch sehr komplex und die Anforderungen präzise einzuhalten.
Durch über 150 erfolgreich begleitete Förderungen wissen wir, worauf bei den einzureichenden Unterlagen zu achten ist und können Sie optimal unterstützen.
Es werden alle Unternehmen gefördert, die der Kategorie Kleinst-, Kleine und Mittelständische Unternehmen (EU-Defintion) angehören und Beratung unternehmerischen Know-Hows durch eine akkreditierte Unternehmensberatung in Anspruch nehmen.
Außerdem darf der maximale Förderbetrag für die aktuelle Förderperiode noch nicht ausgeschöpft worden sein.
Ihr Unternehmen muss der EU-Mittelstandsdefinition für Kleine- und Mittelständische Unternehmen entsprechen.
Es darf bestimmte Unternehmenskategorien im Sinne der Anzahl der Mitarbeiter, dem Umsatz bzw. der Bilanzsumme nicht übersteigen:
Die Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an:
Sofern Ihr Unternehmen eine der oben angegebenen Kategorien entspricht, sind Sie grundsätzlich förderfähig. Gerne prüfen wir für Sie vorab Ihre Fördermöglichkeiten unter Ihren individuellen Voraussetzungen.
Die EU möchte sicherstellen, dass die Vermittlung von unternehmerischem Know-how durch qualifizierte, professionelle Beraterinnen/Berater durchgeführt werden, um eine hohe Beratungs- und Ergebnisqualität zu gewährleisten.
Somit dürfen nur konzeptionelle Beratungen von Unternehmensberatungen gefördert werden, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) akkreditiert sind.
Die Listung erfolgt durch Nachweis mittels Unterlagen zu Qualifikation, Erfahrung, internem Qualitätsmanagement und weiteren umfangreichen Angaben.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass mehr als 50% des Gesamtumsatzes durch Beratungsleistungen erwirtschaftet werden, die Beratung muss also ein wesentlicher Geschäftszweck sein.
Die Malik Unternehmensberatung ist als zugelassener Berater beim BAFA gelistet seit vielen Jahren.
Die meisten unserer Beratungen sind durch den ESF zuschussfähig. Wir prüfen im Vorfeld mittels spezifischer Faktoren, ob und in welchem Rahmen eine Beratung für Sie gefördert werden kann.
Allgemeine Beratungen
Zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen gefördert werden.
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
Junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) oder Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr am Markt)